Information
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende vom Medizinischen Dienst Bayern, Frau Dr. Adolph, spricht darüber, inwieweit die Versorgung nach der Krankenhausreform in der Region gesichert ist.
Information zum Vortrag:
Zum 12. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten und bedeutet für den Medizinischen Dienst eine Ausweitung seiner Prüfaufgaben. Ab dem Jahr 2025 werden Leistungen der Krankenhäuser in 65 sogenannte Leistungsgruppen (z. B. Allgemeine Chirurgie, Infektiologie) eingeteilt und daraus die jeweilige Vorhaltevergütung für die Krankenhäuser berechnet. Ob die Krankenhäuser die Qualitätskriterien dieser Leistungsgruppen erfüllen, wird der Medizinische Dienst künftig - in der Regel im Auftrag der Krankenhausplanungsbehörde - prüfen. Die bisherigen Prüfaufgaben (Abrechnungsprüfungen, Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen) bleiben erhalten, jedoch sollen die Prüfungen zukünftig möglichst aufwandsarm, soweit möglich einheitlich und aufeinander abgestimmt erfolgen.
Referent:
Frau Dr. Christine Adolph, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern
Veranstaltungsnr. | 5-25842 |
Datum | Fr 14.02.2025, 19.00 Uhr |
Ort | Pfarrsaal St. Pius, Elsterstr. 2, 93309 Kelheim |
Gebühr | kostenfrei |
Veranstalter | Kneippverein Kelheim, KEB, KAB, SPD |
Anmeldung | ohne Anmeldung. |