Schulung ehrenamtlich tätiger Einzelperson

Für ältere und pflegebedürftige Menschen kann die Hilfe aus der Nachbarschaft, durch Freunde oder Bekannte eine große Entlastung sein. Dies gründet nicht auf einem Arbeitsverhältnis, sondern auf Hilfsbereitschaft, Engagement und Freundschaft.
Was oft nicht bekannt ist, solche sogenannten ehrenamtlich tätigen Einzelhelfer können den Entlastungsbetrag (125€ pro Monat) mit der Pflegekasse abrechnen. Deshalb bieten wir im Landratsamt Kelheim wieder eine Schulung zum Thema und will somit das Engagement vor Ort unterstützen bzw. ausbauen. Schon seit dem 1. Januar 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der jeweiligen Pflegeversicherung abrechnen. Auch die ehrenamtlich tätige Einzelperson selbst kann mit der Pflegekasse individuell abrechnen. Dafür ist aber eine Registrierung und Schulung von acht Unterrichtseinheiten gesetzlich vorgeschrieben. Die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege sind hierfür zuständig - deren Angebote sind grundsätzlich immer kostenfrei.
Zur Vorbereitung wäre es sehr hilfreich, wenn interessierte Personen bereits im Vorfeld auf www.einzelperson-bayern.de einen Antrag auf ein kostenfreies Institutionskennzeichen stellen. Sie bekommen dann innerhalb von 14 Tagen eine neunstellige Nummer von der ARGE IK, welche grundlegend für das weitere Vorgehen ist. Bei Fragen steht Christian Gabler auch gerne zur Verfügung.

Referent:

Christian Gabler

Veranstaltungsnr. 5-25057
Ort Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim
Veranstalter KEB und Zentrum für Chancengleichheit, Landratsamt Kelheim
Anmeldung Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Interessierte können sich beim Zentrum für Chancengleichheit unter zfc@landkreis-kelheim.de oder per Telefon bei Christian Gabler (09441 207-1040) anmelden.

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